FAQ

Physiotherapie & Massagen

Bezahlung - Mit welchen Zahlungsmitteln kann ich bezahlen?
Sie können bei uns entweder mit Bargeld oder bargeldlos mit EC-, Visa-, Master-, Maestrocard, American Express, Wohlfühler-, sowie Jochen Schweizer-Gutscheinen bezahlen.
Erfordernis - Muss ich irgendwas zum Termin mitbringen?
Bei Physiotherapie-Terminen müssen Sie beim Ersttermin Ihre Heilmittelverordnung (Rezept) mitbringen, sowie, insofern Sie gesetzlich versichert sind, ein Zahlungsmittel zur Begleichung der Rezeptgebühr.

Für Massagen brauchen Sie lediglich ein Zahlungsmittel, insofern Sie nicht im Vorfeld bereits bezahlt haben.

Das Mitbringen von Handtüchern zu Ihren Terminen ist nicht notwendig.
Erstattung - Meine private Krankenkasse erstattet die Abrechnungssätze nur teilweise. Was kann ich tun?
Leider kommt es in letzter Zeit immer wieder vor, dass private Krankenversicherungen Ihren Kunden einen Teil der von uns rechtmäßig erhobenen Honorare für Heil- und Hilfsmittel vorenthalten wollen und Teile der Rechnung nicht übernehmen oder kürzen. In den allermeisten Fällen erfolgt dies zu Unrecht, wie diverse Gerichtsurteile in den letzten Jahren bestätigt haben.

Klicken Sie hier um Informationen und Tipps zu erhalten, falls Ihre private Krankenversicherungen Ihre Rechnung kürzen möchte oder bereits gekürzt hat.
Gesetzlich versichert - Welche Kosten kommen auf mich zu?
Um die Kosten der Behandlung zu tragen, erheben gesetzliche Krankenkassen von Ihren Versicherten einen Eigenanteil. Der Eigenanteil - die gesetzliche Rezeptgebühr - setzt sich aus zehn Prozent der gesamten Behandlungskosten plus einmalig zehn Euro zusammen. Die genaue Summe erfahren Sie von unseren Mitarbeiter/innen und ist beim ersten Termin zu entrichten.
Gültigkeit - Wie lange ist mein Rezept gültig?
Eine gesetzliche Heilmittelverordnung besitzt ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von 28 Tagen. Private Heilmittelverordnungen müssen hingegen ab Ausstellungsdatum nach spätestens drei Monaten bei uns eingereicht werden.
Hygiene - Was ist zu beachten?
Aufgrund der aktuellen Lage ist, außer (ggf.) während der Behandlung, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (mind. FFP2), sowie das Desinfizieren der Hände nach Betreten der Räumlichkeiten verpflichtend. Zudem sind die Abstandsregeln (mind. 1,5 m zu weiteren Personen) und Niesetikette zu beachten.
Privat versichert - Welche Kosten kommen auf mich zu?
Da es zu Differenzen (Eigenanteil) zwischen den erstatteten Vergütungssätzen Ihrer Krankenkasse und unseren Abrechnungssätzen (siehe Behandlungsvereinbarung) kommen kann, bitten wir Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse zu informieren.

Honorare für unsere Leistungen sind auch dann in voller Höhe zu entrichten sind, wenn Krankenkassen, Besoldungsämter usw. die Abrechnungssätze nicht oder nicht in voller Höhe erstatten! Eine Rezeptgebühr müssen Privatversicherte nicht entrichten.

Wenn Sie Tipps benötigen, wie Sie die volle Erstattung der Abrechnungssätze von Ihrer privaten Krankenversicherung erhalten können, dann klicken Sie hier.
Terminabsage oder -verschiebung - Bis wann ist das möglich?
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie uns bitte spätestens 24 Stunden vorab Bescheid. Kurzfristigere Verschiebungen und / oder Absagen können wir nicht realisieren, weshalb der Termin mit 100 % berechnet wird.
Terminvereinbarung - Wie vereinbare ich Termine entsprechend meiner Heilmittelverordnung (Rezept)?
Wenn Sie noch nie bei uns waren oder eine Heilmittelverordnung bekommen haben, bei der die verordneten Heilmittel (bspw. Manuelle Therapie, Krankengymnastik, Fango, ...) oder Diagnose abweichend zur vorherig eingereichten ist, rufen Sie uns bitte unter (0 30) 40 30 13 34 an oder kommen zu den Besetzungszeiten der Rezeption direkt vor Ort vorbei.

Wir beraten Sie gerne und verweisen Sie gezielt - entsprechend Ihrer Diagnose - an unsere Spezialisten weiter!

Insofern Sie das Prozedere kennen und eine Folgeverordnung haben oder lediglich Folgetermine Ihrer bereits bei uns eingereichten Heilmittelverordnung vereinbaren möchten, können Sie diese auch gerne selbstständig online buchen.
Terminverlängerung - Kann ich meinen Physiotherapie- oder Massagetermin auch verlängern?
Eine Behandlung über den verordneten Umfang der Heilmittelverordnung oder eine Verlängerung Ihres Massagetermins ist grundsätzlich möglich. Die Höhe der Zuzahlung zu unserem Haustarif richtet sich hierbei nach der vereinbarten Behandlungsdauer und beträgt 1,00 Euro pro Minute (Ausnahme: Chiropraktische Behandlung und Schröpfen zzgl. 10,00 € / Behandlung), welche Sie direkt im Anschluss an Ihre Behandlung bezahlen.

Hinweis: Bitte erfragen Sie im Vorfeld Ihrer Behandlung, ob eine Verlängerung des Termins zeitlich möglich ist.
Terminverspätung - Was passiert, wenn ich zu spät zu meinem Termin erscheine?
Sollten Sie einen Termin zu spät antreten, wird dieser trotzdem in vollem Umfang berechnet und die Termindauer verkürzt sich entsprechend der verspäteten Zeit. Sind durch das Zuspätkommen nur noch zehn Minuten oder weniger der vereinbarten Termindauer verbleibend, kann die Therapie nicht mehr im notwendigen qualitativen Umfang stattfinden und wird aus diesem Grund auch nicht durchgeführt - bei voller Berechnung entsprechend des gebuchten Termins.

Kurse

Bezahlung - Mit welchen Zahlungsmitteln kann ich bezahlen?
Sie können bei uns entweder mit Bargeld oder bargeldlos mit EC-, Visa-, Master-, Maestrocard, American Express, Wohlfühler-, sowie Jochen Schweizer-Gutscheinen bezahlen.
Einstieg - Kann ich jederzeit an allen Kursen teilnehmen?
Nein, grundsätzlich ist dies nur bei den offenen Kursen möglich. Weitere Informationen zu den offenen Kursen finden Sie hier.

Präventionskurse sind geschlossene Kurse mit festem Start- und Endtermin. Ein Einstieg mittendrin ist deshalb leider nicht möglich. Weitere Informationen zu den Präventionskursen finden Sie hier.

Am Rehasport können Sie teilnehmen mit oder ohne Rehabilitationssportverordnung (Formular 56). Zwingend notwendig ist jedoch vor der ersten Teilnahme am Rehasport das Erstgespräch mit unserem Rehasport-Experten! Weitere Informationen zum Rehasport finden Sie hier.
Erfordernis - Was muss ich zum Kurs mitbringen?
Es wird empfohlen lockere Sportkleidung zu tragen, sowie etwas zu trinken mitzubringen. Verpflichtend ist das Mitführen eines Handtuches.

Zudem, wenn mit dem Kursleiter abgesprochen, können Sie auch gerne eigenes Equipment (Matte etc.) nutzen.
Hygiene - Was ist zu beachten?
Aufgrund der aktuellen Lage ist, außer während des Kurses, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (mind. FFP2), sowie das Desinfizieren der Hände nach Betreten der Räumlichkeiten verpflichtend. Zudem sind die Abstandsregeln (mind. 1,5 m zu weiteren Personen) und Niesetikette zu beachten.
Onlinekurse - Finden Kurse derzeit auch online statt?
Wir bieten einen Großteil unserer Kurse derzeit online über Zoom an. Bitte entnehmen Sie der jeweiligen Kursbeschreibung, ob Ihr gewünschter Kurs als Präsenzkurs- und / oder Online-Kurs stattfindet. Mehr Informationen zu den Kursen finden Sie hier.
Präventionskurserstattung - Wie bekomme ich die Erstattung der Krankenkasse?
Sie erhalten bei Ihrem letzten Kurstermin eine Teilnahmebescheinigung von uns, welche Sie bei Ihrer Krankenkasse mit ggf. weiteren, geforderten Dokumenten einreichen. In der Regel bekommen Sie zeitnah eine Rückantwort und die Erstattung auf Ihr Bankkonto gutgeschrieben.
Präventionskurserstattung - Wie viel bekomme ich von der Krankenkasse erstattet?
Im Durchschnitt beläuft sich die Erstattung bei den gesetzlichen Krankenkassen pro Kurs auf 75 - 100 Euro.

Ihr Eigenanteil beläuft sich daher auf maximal 8 Euro / Kurseinheit.

Bitte beachten Sie, dass gesetzliche Krankenkassen pro Kalenderjahr allenfalls einen bis zwei Präventionskurse bezuschussen.

Sind Sie privat versichert hängt eine Erstattung von Ihren vereinbarten Konditionen ab. Erfragen Sie diese deshalb bitte im Vorfeld.
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